Die Anhörung

Das Anhörungsverfahren, oft auch „Interview“ genannt, ist die wichtigste Gelegenheit für Erstantragsteller, ihre Fluchtgründe zu erklären. Auf der Grundlage der Anhörung entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darüber, ob in Deutschland Schutz gewährt wird.

Bitte beachten Sie: Die Anhörung ist die erste und einzige Möglichkeit für Sie, die persönlichen Motive für den Anspruch auf Asyl umfänglich darzulegen! Machen Sie sich die Bedeutung dieses Gesprächs bewusst und bereiten Sie sich gut auf die Anhörung vor.

Die Anhörung findet je nach Kapazitäten des BAMF einige Zeit nach der Antragstellung statt. Das BAMF lädt sie schriftlich zur „Anhörung gemäß § 25 Asylverfahrensgesetz“ ein. Hierbei ist ein Sprachmittler anwesend. Teilen Sie dem Bundesamt frühzeitig mit, in welcher Sprache die Anhörung erfolgen soll. Die Anhörung in Ihrer Muttersprache ist Ihr Recht als asylsuchende Person. Besondere Wünsche, z. B. eine Frau als Sprachmittler, sollten rechtzeitig angemeldet werden.

Zur Anhörung gehören etwa 25 Fragen. Erfragt werden Angaben zu Ihrer Herkunft, zu Ihren Fluchtgründen und zu Ihrem Reiseweg. Nehmen Sie sich Zeit dafür. Machen Sie alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß. Wenn möglich legen Sie Beweisdokumente oder Fotos vor. Die Übereinstimmung mit den Angaben bei Ihrer Registrierung wird vom Entscheider geprüft.
Sie haben das Recht, Ihre Aussagen rückübersetzen zu lassen. Kontrollieren Sie alle Aussagen der Anhörung auf Richtigkeit im übersetzten Protokoll und bestätigen Sie diese dann per Unterschrift.

Achtung: Prüfen Sie unbedingt die korrekte Schreibweise der Namen aller Familienmitglieder!