Die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Das Bundesamt teilt die Entscheidung über Ihren Asylantrag schriftlich mit (Bescheid). Die Entscheidung wird begründet und mit einer Rechtsbehelfs­belehrung zugestellt. Diese Belehrung gibt an, ob und wie die Entscheidung überprüft und angefochten werden kann.

Einen positiven Bescheid erhalten Sie, wenn:

  • Sie als asylsuchend nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt werden,

oder

  • Ihnen der Flüchtlingsschutz nach §3 Asylgesetz zuerkannt wird, oder
  • Ihnen der subsidiäre Schutz nach §4 Asylgesetz zuerkannt wird, oder
  • wenn für Ihr Herkunftsland ein Abschiebungsverbot nach §60 Abs.5 oder Abs.7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt wird.

Ein positiver Bescheid begründet einen Aufenthaltstitel. Mit ihm geht eine Aufenthaltserlaubnis einher. Je nach Begründung wird Ihnen der Aufenthalt zunächst für die Dauer zwischen einem und drei Jahren gewährt.

Bei ablehnendem Bescheid erhalten Sie eine Ausreiseaufforderung und eine Abschiebungsandrohung, die Sie verpflichtet, auszureisen. Ist eine Ab­schiebung nicht möglich, kann die Ausländerbehörde vorübergehend eine Duldung (vorläufige Aussetzung der Abschiebung) erteilen. Die Duldung ist ein vorläufiges Ausweisdokument, welches Sie als registrierte Person ausweist. Sie ist kein Aufenthaltstitel.