Anerkennung beruflicher Qualifikationen

In Deutschland erfordert die Berufsausübung meistens einen anerkannten Berufsabschluss. Verfügen Sie über eine berufliche Ausbildung oder einen Studienabschluss, achten Sie darauf, dass diese Kompetenzen  erfasst werden.

Wenn Sie das Angebot zur Feststellung Ihrer Kompetenzen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung noch nicht nutzen konnten, wenden Sie sich unmittelbar nach der Ankunft in der für Sie zuständigen Kommune an Sozialarbeiter oder Berater. Diese informieren Sie über die Kompetenzfeststellung der Bundesagentur für Arbeit. Hierbei werden mit mehrsprachigen Fragebögen Schulbildung, Ausbildung, Berufs- und Studienabschluss sowie Berufserfahrungen erfragt. Wenn Ihr Qualifikationsprofil erfasst ist, sollten Sie sich über die Möglichkeiten zur Anerkennung beraten lassen. Suchen Sie dazu den Kontakt mit den entsprechenden Beratungsstellen des IQ-Netzwerks. Die Berater unterstützen Sie Schritt für Schritt auf dem oft mühsamen Weg zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Bitte beachten Sie: In Deutschland werden für das Ausüben der meisten Berufen Abschlüsse und berufliche Kompetenzen benötigt. Diese können Sie bei der Anerkennungsberatung erfassen lassen. Für manche Berufe ist die Anerkennung die Voraussetzung, um in diesem Beruf in Deutschland arbeiten zu dürfen.