Die freiwillige Rückkehr

Wenn Sie ausreisepflichtig sind oder wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren möchten, bietet die freiwillige Rückkehr eine konfliktarme und sichere Alternative zur zwangsweisen Rückführung.
Der Bund bietet mit dem REAG/GARP-Programm ein Förderprogramm für die freiwillige Rückkehr. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle oder sonstige Unterstützung bei einer freiwilligen Rückkehr besteht nicht.
Sprechen Sie die Mitarbeiter der Beratungsstellen für das Asylverfahren an. Diese unterstützen Sie bei der Antragstellung und organisieren Ihre Ausreise.