Landesaufnahmeeinrichtungen (LAE)

Wenn Sie nach Deutschland als Schutz suchende Person gekommen sind und Asyl beantragen möchten, weisen Ihnen die Behörden auf der Grundlage eines Quotensystems einen vorläufigen Aufenthaltsort in einem Bundesland zu, in eine Landesaufnahmeeinrichtungen (LAE). In Sachsen-Anhalt gibt es zur Zeit mehrere Aufnahmezentren: in Halberstadt, Halle (Saale), Magdeburg (Biederitz-Heyrothsberge), Stendal (Klietz) und in weiteren Außenstellen.

In der LAE erfolgt Ihre Erstaufnahme (Registrierung) als asylantragstellende Person. Sollten Asylanträge aus Ihrem Herkunftsland nicht in Sachsen-Anhalt bearbeitet werden, leiten die Mitarbeiter ihren Antrag an das zuständige Bundesland weiter.
In der LAE erhalten Sie Unterkunft, Verpflegung und alle anderen notwendigen Dinge des Lebensbedarfs. Sie werden hier untergebracht, bis Ihnen eine Kommune zugewiesen werden kann und Sie auf Transfer gehen.

Das Ankunftszentrum befindet sich auf dem Gelände der LAE in Halberstadt. Hier durchlaufen Sie alle Stationen in Ihrem Asylprozess. Im Ankunftszentrum befindet sich die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Beim BAMF stellen Sie Ihren Asylantrag.