Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

In Deutschland kann ein Asylantrag nur beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. Das BAMF ist kein Gericht, sondern eine Behörde. Diese prüft, ob Sie in Ihrem Herkunftsstaat verfolgt sind und ob Ihnen dort bei einer Rückkehr Verfolgung drohen würde. Wenn Sie von Verfolgung betroffen waren, kommt es darauf an, ob Sie in Ihrem Herkunftsland staatlichen Schutz erhielten. Ebenso geprüft wird, ob Sie in einem anderen Teil Ihres Herkunfts­staates Schutz finden können.

Diese Prüfung ist nur auf Grundlage Ihres persönlichen Asylantrags möglich.
Stellen Sie diesen Antrag so schnell wie möglich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Bundesamt teilt Ihnen mit, wann und wo Sie den Antrag stellen können.
Das Bundesamt legt eine Akte von Ihnen an und registriert Ihre persönlichen Daten. Soweit Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Foto gemacht und es werden Ihre Finger­abdrücke genommen.

Während der Antragstellung werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten beim Asylverfahren aufgeklärt. Diese Informationen werden Ihnen in Ihrer Landes­sprache schriftlich ausgehändigt.
Zum Termin mit Ihrem persönlichen Entscheider lädt das BAMF einen Sprachmittler ein. Es ist Ihr Recht, in Ihrer Muttersprache angehört zu werden.
Sie können zu dem Termin Ihren Anwalt mitbringen. Wenn Sie das anmelden, können Sie sich auch von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen.