Sie suchen als Flüchtling Schutz in Deutschland. Unser Land garantiert Asyl vor politischer Verfolgung und Schutz vor Krieg und Bürgerkrieg.
Dieser Schutz ist Teil unserer demokratischen Verfassungsordnung. Zu dieser Ordnung gehören umfassende Grund- und Menschenrechte, die das Fundament unserer Gesellschaft bilden. Die Rechte von Menschen in Deutschland sind im deutschen Grundgesetz von 1949, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union von 2000 garantiert. Die Rechte von Kindern sind durch die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989 geschützt.
- Deutschland ist eine demokratische Republik. Staatsoberhaupt, Parlament und Regierung werden demokratisch gewählt, ebenso die Parlamente und Regierungen der 16 Bundesländer und die Selbstverwaltungen der Städte und Gemeinden. Alle Wahlen sind geheim.
- Jede und jeder hat das Recht, ihre oder seine Meinung frei zu äußern, sich zu versammeln und für seine oder ihre Auffassungen zu demonstrieren. Alle haben das Recht, sich in demokratischen Parteien, Gewerkschaften oder anderen Organisationen zusammenzuschließen.
- Viele Menschen in Deutschland engagieren sich für ihre kulturellen, sozialen oder sportlichen Interessen in Vereinen oder Initiativen, die viele Aufgaben für die Gemeinschaft übernehmen.
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Regierung und Behörden sind an die Verfassung und an die Gesetze gebunden. Wer seine Rechte verletzt sieht, kann sich durch Beschwerde oder vor Gericht wehren und darf dadurch keine Nachteile erfahren. Wer Beamte zu bestechen versucht, muss mit einer schweren Strafe rechnen.
- Männer und Frauen haben die gleichen Rechte. Das gilt auch für die Bestimmung über die eigene Lebensführung, das Recht auf Arbeit und freie Berufswahl sowie die Verfügung über das eigene Einkommen. Frauen arbeiten in Deutschland in allen Berufen, auch an führender Stelle.
- Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, auf frühkindliche und schulische Bildung. Väter und Mütter sind bei der Erziehung ihrer Kinder gleichberechtigt. Eltern können in Kindertagesstätten und Schulen in Elternvertretungen mitbestimmen.
- Alle Menschen haben ein Recht auf respektvollen Umgang. Jede Anwendung körperlicher Gewalt ist verboten.
- Jede und jeder hat das Recht, ihre oder seine Religion frei auszuüben. Die meisten Menschen in Deutschland sind evangelische oder katholische Christen, und die meisten staatlichen Feiertage und viele Bräuche in Deutschland haben einen christlichen Ursprung. Deutsche Kultur ist zudem entscheidend von Jüdinnen und Juden mitgeprägt. Heute leben auch viele Musliminnen und Muslime in Deutschland. Es gibt außerdem zahlreiche andere Glaubensgemeinschaften und viele Menschen ohne Religionszugehörigkeit. Niemand darf aufgrund seines Glaubens oder seiner Weltanschauung diskriminiert werden. Zur Meinungsfreiheit gehört auch das Recht, Religionen oder Religionsgemeinschaften zu kritisieren.
- Niemand darf wegen Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder wegen einer Behinderung diskriminiert werden. Homosexuelle Menschen müssen sich in Deutschland nicht verstecken und können ihre Lebenspartnerschaft wie eine Ehe vom Staat anerkennen lassen.
Diese Grundrechte bilden auch die Grundlage für einen respektvollen und toleranten Umgang untereinander.
- Die Auseinandersetzung mit den deutschen Verbrechen im Nationalsozialismus (1933 – 1945) spielt in Deutschland eine große Rolle. Rassismus und Antisemitismus sind gesellschaftlich geächtet. Den Völkermord an den Juden zu leugnen, ist eine Straftat.
Die Demokratie lebt davon, dass Menschen sich beteiligen und für ihre Interessen engagieren.
Diese Möglichkeit steht grundsätzlich auch Flüchtlingen offen. Gerade viele Vereine freuen sich, wenn Sie Interesse zeigen. Viele Zugewanderte haben Selbstorganisationen gegründet,
die einen wichtigen Beitrag für das friedliche Miteinander und den Zusammenhalt in Deutschland leisten.