Wenn Sie eine gute Bleibeperspektive haben oder Ihr Asylantrag positiv beschieden wurde, dann werden Sie einer Kommune zugewiesen. Von den Mitarbeitern der LAE erfahren Sie, welche Kommune Sie aufnehmen wird. Persönliche Wünsche bezüglich des Aufenthalts in Sachsen-Anhalt können derzeit nicht berücksichtigt werden. Jedoch besteht bei Familienzugehörigkeit ersten Grades (Kinder, Eltern, bei Minderjährigen auch Geschwister über 18 Jahre) ein rechtlicher Anspruch, dass Sie zum Aufenthaltsort der Familienmitglieder kommen.