Gegen die Entscheidung des Bundesamtes können Sie gerichtlich klagen. Auf die möglichen Rechtsmittel und die Fristen werden Antragsteller in der Rechtsbehelfsbelehrung hingewiesen. Beachten Sie, dass Sie zügig reagieren müssen, wenn Sie Widerspruch einlegen wollen.
Auch für den Fall, dass Sie einen Rechtsanwalt einschalten wollen, sollten Sie frühzeitig aktiv werden. Unabhängige Beratung zum anwaltlichen Schutz im Asylverfahren bieten in Sachsen-Anhalt unter anderem die Asylverfahrensberatung der Caritas sowie der Flüchtlingsrat.