Von den Mitarbeitern der LAE erhalten Sie Ihren „Ankunftsnachweis“, sofern Ihnen dieser nicht bereits an anderer Stelle ausgehändigt wurde. Der Ankunftsnachweis ersetzt die „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BÜMA).
Der Ankunftsnachweis oder die BÜMA enthalten Angaben zu Ihrer Person und ein Lichtbild. Mit der Ausstellung dieser Dokumente wird Ihre Registrierung als asylsuchende Person dokumentiert. Auf dieser Grundlage lädt Sie das Bundesamt zu Ihrer persönlichen Antragstellung ein.
Sobald Sie Ihren Asylantrag beim BAMF stellen, wird Ihr Ankunftsnachweis oder die BÜMA gegen die Aufenthaltsgestattung ausgetauscht. Dieses Dokument müssen Sie immer bei sich tragen und bei Personenkontrollen der Polizei vorzeigen. In diesem Ausweis ist vermerkt, in welchem Gebiet Sie sich aufhalten dürfen. Sobald Ihr Transfer in eine aufnehmende Kommune in Sachsen-Anhalt erfolgt ist, wird Ihre Adressänderung sofort dem Bundesamt mitgeteilt.