Was wird mit dem Asylgesuch beantragt?

Wenn Sie einen Asylantrag stellen, beantragen Sie Schutz in Deutschland. Als Erstes überprüft das BAMF daher, ob Deutschland für Ihren Antrag zuständig ist. Haben Sie

  • bereits Asyl in einem anderen europäischen Staat beantragt,
  • wurde Ihnen Asyl in einem anderen europäischen Staat gewährt oder
  • ist Ihr Asylantrag in einem anderen europäischen Land abgelehnt worden,

dann ist Deutschland offiziell nicht für Sie zuständig. In diesem Fall erhalten sie vom Bundesamt einen Brief. Darin werden Sie aufgefordert, in das für Sie zuständige Land zu reisen.