Je nachdem, in welchem Haus Sie untergebracht werden, ist ein Sozialarbeiter für Sie zuständig. Er organisiert Abläufe, gibt Materialien und Post aus, füllt Anträge mit Ihnen aus und ist Ihr Hauptansprechpartner in der LAE. Von ihm erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihren Aufenthalt in der Einrichtung. Hierzu gehört auch eine Belehrung (Hygieneordnung und Verhalten bei Feueralarm).