Wenn Sie jünger sind als 18 Jahre (minderjährig) und sich ohne Sorge- bzw. Erziehungsberechtigten in Deutschland aufhalten, dann sind Sie besonders schutzbedürftig. Nach Ihrer Ankunft werden Sie vom zuständigen Jugendamt aufgenommen. Sie bleiben also nicht in der Erstaufnahme, sondern werden von der Jugendhilfe beraten, betreut und untergebracht.