Schutz unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Wenn Sie jünger sind als 18 Jahre (minderjährig) und sich ohne Sorge- bzw. Erziehungs­berechtigten in Deutschland aufhalten, dann sind Sie besonders schutzbedürftig. Nach Ihrer Ankunft werden Sie vom zuständigen Jugend­amt aufgenommen. Sie bleiben also nicht in der Erst­aufnahme, sondern werden von der Jugendhilfe beraten, betreut und untergebracht.