Schulbildung für Kinder

Alle Kinder haben in Deutschland ein Recht auf Bildung. Die Mädchen und Jungen sind per Gesetz im Alter von sechs Jahren schulpflichtig. Auch für Ihre Kinder besteht daher die allgemeine Schulpflicht. In vielen Städten Sachsen-Anhalts gibt es Schulen mit speziellen Sprachförderklassen. In diesen kann Ihr Kind zunächst Deutsch lernen, um dann mit anderen Kindern zusammen dem Unterricht zu folgen. Unterstützen Sie ihr Kind beim Deutschlernen.

Ihr Sozialarbeiter informiert Sie über die nächstgelegenen Angebote und hilft Ihnen bei der Antragstellung.

In Deutschland besuchen alle Kinder gemeinsam zuerst die Grundschule. Danach machen sie an einer weiterführenden Schule ihren Schulabschluss. Es gibt verschiedene Abschlussarten. Diese sind die Voraussetzung für die weitere Ausbildung ihres Kindes. Mit einem Haupt- oder Realschulabschluss kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen, mit einem Abiturabschluss ein Studium. Ohne einen Abschluss ist es schwierig, eine gute Arbeit zu finden.

Weiterführende Informationen zum deutschen Schulsystem bietet auch das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen in Sachsen-Anhalt.