Als anerkannter Flüchtling dürfen Sie in Deutschland arbeiten, denn dann verfügen Sie über eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis. Läuft Ihr Verfahren noch oder haben Sie eine Duldung, können Sie frühestens nach drei Monaten Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis erhalten. Diese beantragen Sie bei der Ausländerbehörde. Die Bundesagentur für Arbeit führt eine Prüfung durch. Sie stimmt erst zu, wenn die Stelle den rechtlichen Mindestanforderungen entspricht.
Solange Sie verpflichtet sind, in einer LAE zu wohnen, dürfen Sie keine Arbeit aufnehmen.
Das Land Sachsen-Anhalt strebt eine zügige Kompetenzfeststellung und Integration in Arbeit an. Viele Partner wirken bei der Arbeitsmarktberatung zusammen. Beratung erhalten Sie neben den Migrationsberatern bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), bei den Jobcentern, bei den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern. Auch viele Netzwerke unterstützen mit Beratung, z. B. die Landesinitiative „Fachkraft im Fokus“, der Projektverbund Jobbrücke PLUS, das Netzwerk IQ, die Landesinitiative „Fachkraft im Fokus“ und das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen (LAMSA e. V.). Sprechen Sie Ihren zuständigen Betreuer oder Berater gezielt darauf an, welche Möglichkeiten der Arbeitsmarktintegration für Sie in Betracht kommen.