Grundrecht auf Asyl

Recht auf Asyl, right of asylum, الحق في اللجوء

Das Recht auf Asyl ist ein internationales Grundrecht. In der Bundesrepublik Deutschland gehört es zum Grundgesetz (Artikel 16a: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“). Das Asylrecht kann dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie in Ihrer Heimat nachweislich vor politischer Verfolgung fliehen mussten oder wenn Sie dort aus anderen Gründen in Lebensgefahr waren.
Außerdem hat sich Deutschland mit Beitritt zur Genfer Flüchtlingskonvention dazu verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen, die internationalen Schutzes bedürfen. In einem Asylverfahren werden demzufolge die individuellen Gründe für Ihren Schutz geprüft.