Einen Folgeantrag können Sie stellen, wenn Sie in Ihrem ersten Asylverfahren in Deutschland einen negativen Bescheid erhalten haben. Wurde Ihr Asylgesuch in einem sicheren Drittstaat sowie Norwegen oder der Schweiz abgelehnt und ist Deutschland für Ihr Verfahren verantwortlich, dann wird von Zweitantrag gesprochen.
Dies ist möglich, wenn Sie durch die Rückkehr in Ihr Herkunftsland persönlich gefährdet werden oder sich die Lage in Ihrem Herkunftsland verschlechtert hat. Wenn das BAMF Ihren Nachweis annimmt, durchlaufen Sie das gesamte Asylverfahren erneut.