Als anerkannter Flüchtling oder als asylberechtigte Person haben Sie das Recht, Ihren Ehegatten oder Ihre Ehegattin und Ihre minderjährigen ledigen Kinder erleichtert nachziehen zu lassen. Beim Auswärtigen Amt stellen Sie hierfür einen Antrag auf privilegierten Familiennachzug. Dieser besagt, dass Ihre Kernfamilie zu Ihnen nach Sachsen-Anhalt einreisen darf und einen Aufenthaltstitel erhält. Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag maximal 3 Monate nach Ihrer Anerkennung als Flüchtling oder asylberechtigte Person gestellt werden muss.
Für subsidiär schutzberechtigte Personen ist der Familiennachzug bis zum 15. März 2018 ausgesetzt (Stand 10/2016). Nach dieser Frist können Sie den erleichterten Nachzug Ihrer Familie ebenfalls beim Auswärtigen Amt beantragen.
Während des noch laufenden Asylverfahrens kann noch kein Antrag auf Familiennachzug gestellt werden. Als Familienangehörige können Sie sich aber um einen Termin in der deutschen Botschaft bereits bemühen. Damit der Antrag bewilligt wird müssen Sie nachweisen, dass Ihre Familie bei Ihnen wohnen kann. Außerdem müssen Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie selber tragen können.