Ansprechpersonen

Sie im Wohnheim oder in der Wohnung betreuen. Auch örtliche Willkommens­initiativen, ehrenamtliche Lotsen oder Paten unterstützen Sie bei der ersten Orientierung. Migrationsberatungsstellen bieten in der Regel zu festen Sprechzeiten Beratung an. Hier erhalten Sie kompetente Unterstützung im Hinblick auf das Asylverfahren, ausländerrechtliche Fragen, soziale Leistungen sowie Angebote der Sprachförderung und anderen Fragen des Alltags. Außerdem gibt es vor Ort Verbände und Vereine. Diese bieten Information, Begegnung, Kultur, Sport und Sprachkurse an.

In den größeren Städten haben sich Zugewanderte in Migrantenorganisationen zusammengeschlossen. Viele von ihnen wissen noch genau, wie schwer das Ankommen ist und helfen neu Ankommenden bei Übersetzungen und bei der Orientierung. Wenden Sie sich an das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen (LAMSA). Dort können Sie sich direkt informieren und Sie erfahren dort, welche Migrantenorganisation es in Ihrer Nähe gibt.

Deutsch lernen

Möglichst schnell die deutsche Sprache zu lernen ist wichtig. Nur so können Sie am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilnehmen und eine gute Arbeit finden. Um das zu unterstützen, können alle Migranten, darunter anerkannte Schutzberechtigte mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis an den Integrationskursen des Bundes teilnehmen. Diese Kurse umfassen 600 Stunden Sprachkurs und 300 Stunden Orientierungskurs. Im Orientierungskurs werden Regeln, Rechte und Pflichten sowie praktische Kenntnisse über das Leben in Deutschland vermittelt.

Asylsuchende aus den Ländern Syrien, Eritrea, Iran, Irak können auch schon während des Asylverfahrens einen Integrationskurs besuchen (Stand 12/2015). Dazu müssen Sie einen Antrag an das BAMF richten. Bitte fragen Sie Ihren Sozialarbeiter oder Berater danach.

Es gibt auch viele Einstiegsangebote: Grundkurse, Sprachcafés, Sprachpatenschaften oder ehrenamtliche Angebote von Vereinen. Welche Sprachfördermöglichkeiten Sie vor Ort nutzen können, erfahren Sie ebenfalls von Ihrem Sozialarbeiter. Ebenso können Sprachkurse mit der Arbeitssuche und Qualifizierung verbunden sein. Wenden Sie sich daher auch an das Jobcenter bzw. die Arbeitsagentur.

Achtung: Fehlende bzw. nicht ausreichend vorhandene Sprachkenntnisse sind oft das größte Hindernis für die Integration in den Arbeitsmarkt. Nutzen Sie daher alle Möglichkeiten, so schnell und so intensiv wie möglich Deutsch zu lernen.

Anerkennung beruflicher Qualifikationen

In Deutschland erfordert die Berufsausübung meistens einen anerkannten Berufsabschluss. Verfügen Sie über eine berufliche Ausbildung oder einen Studienabschluss, achten Sie darauf, dass diese Kompetenzen  erfasst werden.

Wenn Sie das Angebot zur Feststellung Ihrer Kompetenzen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung noch nicht nutzen konnten, wenden Sie sich unmittelbar nach der Ankunft in der für Sie zuständigen Kommune an Sozialarbeiter oder Berater. Diese informieren Sie über die Kompetenzfeststellung der Bundesagentur für Arbeit. Hierbei werden mit mehrsprachigen Fragebögen Schulbildung, Ausbildung, Berufs- und Studienabschluss sowie Berufserfahrungen erfragt. Wenn Ihr Qualifikationsprofil erfasst ist, sollten Sie sich über die Möglichkeiten zur Anerkennung beraten lassen. Suchen Sie dazu den Kontakt mit den entsprechenden Beratungsstellen des IQ-Netzwerks. Die Berater unterstützen Sie Schritt für Schritt auf dem oft mühsamen Weg zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Bitte beachten Sie: In Deutschland werden für das Ausüben der meisten Berufen Abschlüsse und berufliche Kompetenzen benötigt. Diese können Sie bei der Anerkennungsberatung erfassen lassen. Für manche Berufe ist die Anerkennung die Voraussetzung, um in diesem Beruf in Deutschland arbeiten zu dürfen.

Integration in Arbeit

Als anerkannter Flüchtling dürfen Sie in Deutschland arbeiten, denn dann verfügen Sie über eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis. Läuft Ihr Verfahren noch oder haben Sie eine Duldung, können Sie frühestens nach drei Monaten Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis erhalten. Diese beantragen Sie bei der Ausländerbehörde. Die Bundesagentur für Arbeit führt eine Prüfung durch. Sie stimmt erst zu, wenn die Stelle den rechtlichen Mindestanforderungen entspricht.

Solange Sie verpflichtet sind, in einer LAE zu wohnen, dürfen Sie keine Arbeit aufnehmen.

Das Land Sachsen-Anhalt strebt eine zügige Kompetenzfeststellung und Inte­gration in Arbeit an. Viele Partner wirken bei der Arbeitsmarktberatung zusammen. Beratung erhalten Sie neben den Migrationsberatern bei der Bundes­agentur für Arbeit (BA), bei den Jobcentern, bei den Handwerks­kammern und den Industrie- und Handelskammern. Auch viele Netzwerke unterstützen mit Beratung, z. B. die Landesinitiative „Fachkraft im Fokus“, der Projektverbund Jobbrücke PLUS, das Netzwerk IQ, die Landes­initiative „Fachkraft im Fokus“ und das Landesnetzwerk der Migranten­organisationen (LAMSA e. V.). Sprechen Sie Ihren zuständigen Betreuer oder Berater gezielt darauf an, welche Möglichkeiten der Arbeitsmarktintegration für Sie in Betracht kommen.

Kinderbetreuung

In Deutschland hat jedes Kind das Recht auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung (Kita). Hier werden die Kinder beim gemeinsamen Lernen und Spielen mit anderen Kindern betreut. Das gilt auch für Ihr Kind mit der Zuweisung in einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt. Der Besuch einer Kita fördert das Erlernen der deutschen Sprache und den Kontakt zu anderen Kindern. Ihr Sozialarbeiter hilft Ihnen, den Aufnahmeantrag für die Kita zu stellen.

Schulbildung für Kinder

Alle Kinder haben in Deutschland ein Recht auf Bildung. Die Mädchen und Jungen sind per Gesetz im Alter von sechs Jahren schulpflichtig. Auch für Ihre Kinder besteht daher die allgemeine Schulpflicht. In vielen Städten Sachsen-Anhalts gibt es Schulen mit speziellen Sprachförderklassen. In diesen kann Ihr Kind zunächst Deutsch lernen, um dann mit anderen Kindern zusammen dem Unterricht zu folgen. Unterstützen Sie ihr Kind beim Deutschlernen.

Ihr Sozialarbeiter informiert Sie über die nächstgelegenen Angebote und hilft Ihnen bei der Antragstellung.

In Deutschland besuchen alle Kinder gemeinsam zuerst die Grundschule. Danach machen sie an einer weiterführenden Schule ihren Schulabschluss. Es gibt verschiedene Abschlussarten. Diese sind die Voraussetzung für die weitere Ausbildung ihres Kindes. Mit einem Haupt- oder Realschulabschluss kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen, mit einem Abiturabschluss ein Studium. Ohne einen Abschluss ist es schwierig, eine gute Arbeit zu finden.

Weiterführende Informationen zum deutschen Schulsystem bietet auch das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen in Sachsen-Anhalt.

Die berufliche Ausbildung

In Deutschland erfolgt die Ausbildung für viele Berufe in der „dualen Ausbildung“. Diese Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und wird vergütet. Sie umfasst eine praktische Ausbildung in einem Betrieb und eine theoretische Wissensvermittlung in der Berufsschule.

Es gibt aber auch die schulische Ausbildung. Die schulische Ausbildung dauert in der Regel bis zu drei Jahren. In ihr wird theoretisches Wissen vermittelt, aber sie ist nicht vergütet.

In den Jobcentern können Sie sich zu den verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten beraten lassen. Bitte erfragen Sie hier auch, ob Sie für Ihre angestrebte Ausbildung finanzielle Unterstützung beantragen können.

Eine weitere Anlaufstelle ist das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen. Das Landesnetzwerk unterstützt junge Migranten bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und begleitet sie auch während der Ausbildung.