Leistungen

In Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung erhalten Sie gesetzlich festgelegte Hilfen und eine Erstausstattung.

Als Sachleistungen erhalten Sie:

  • Essenmarken für Frühstück, Mittag und Abendbrot
  • Bettzeug und Geschirr
  • Kleidung und Hygieneartikel

Außerdem erhalten Sie Taschengeld für den persönlichen Bedarf. Dieses wird in bar ausgezahlt und ist für eine volljährige Person berechnet. Bei Familien erhält nur eine Person den vollen Betrag, die weiteren Familienmitglieder erhalten reduzierte Beträge.

Hygieneartikel gehören zur Erstausstattung. Nach Erhalt des Taschengeldes sind sie von Ihnen selbst zu kaufen.
Für Kleidung erhalten Sie Gutscheine vom Sozialamt, mit denen Sie in der Stadt einkaufen können. Dringend notwendige Versorgung mit Bekleidung wird über eine Kleiderkammer abgesichert.

Medizinische Versorgung

Im akuten Krankheitsfall gehen Sie zum medizinischen Versorgungs­punkt (MediCare) Ihrer Einrichtung. Hier finden Sie tagsüber immer einen Arzt.

Wenn es nicht möglich ist Ihre Erkrankung in der LAE zu behandeln, dann kann dieser Arzt die Weiterbehandlung bei einem anderen Arzt verordnen. Dafür stellt er einen Überweisungsschein aus.
Bei nicht akuten Erkrankungen benötigen Sie immer einen Behandlungs­schein. Diesen Schein müssen Sie vor dem Arztbesuch beim Sozialamt beantragen und abholen.

Wenn Sie bestimmte Erfahrungen sehr bedrücken, Sie schlecht schlafen oder Ihr Körper ungewohnt reagiert, dann könnten Sie ein Trauma haben. Hilfe (soweit in der LAE vorhanden) bieten der Psychosoziale Dienst und die Psychosozialen Zentren des Landes in Halle und Magdeburg. Vereinbaren Sie im Bedarfsfall dort einen Gesprächstermin.

Benötigen Sie Hilfe aufgrund von HIV (oder wegen anderer sexuell übertragbarer Krankheiten), wenden Sie sich bitte an die Aids-Hilfen in Halle, Magdeburg oder Halberstadt. Diese beraten Sie anonym und nennen Ihnen gezielt weitere Anlaufstellen.