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INFO-GUIDE für Flüchtlinge in Landes-Aufnahmeeinrichtungen (LAE) Sachsen-Anhalt

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    • Hinzuziehung eines Anwalts bei einem negativen Bescheid
    • Einen Folgeantrag oder Zweitantrag stellen
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Unterbringung

Die für Sie nach der Erstaufnahme zuständige Kommune sorgt für Ihre Unterbringung in einem Wohnheim oder in einer Wohnung. Familien mit Kindern erhalten meist schnell eine Wohnung. Alleinreisende Geflüchtete können auch als kleine Gruppe oder Wohngemeinschaft in einer Wohnung untergebracht werden.

Autor Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V.Veröffentlicht am 7. März 201728. Februar 2017Kategorien Ankommen in den Kommunen – Angebote der Integration

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