In Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung erhalten Sie gesetzlich festgelegte Hilfen und eine Erstausstattung.
Als Sachleistungen erhalten Sie:
- Essenmarken für Frühstück, Mittag und Abendbrot
- Bettzeug und Geschirr
- Kleidung und Hygieneartikel
Außerdem erhalten Sie Taschengeld für den persönlichen Bedarf. Dieses wird in bar ausgezahlt und ist für eine volljährige Person berechnet. Bei Familien erhält nur eine Person den vollen Betrag, die weiteren Familienmitglieder erhalten reduzierte Beträge.
Hygieneartikel gehören zur Erstausstattung. Nach Erhalt des Taschengeldes sind sie von Ihnen selbst zu kaufen.
Für Kleidung erhalten Sie Gutscheine vom Sozialamt, mit denen Sie in der Stadt einkaufen können. Dringend notwendige Versorgung mit Bekleidung wird über eine Kleiderkammer abgesichert.