Dauer des Aufenthalts in der LAE

Laut Gesetz beträgt die Aufenthaltsdauer in der LAE maximal sechs Monate. Die tatsächliche Dauer hängt derzeit vom Stand Ihres Asylverfahrens ab.

Wenn Sie aus sicheren Herkunftsländern wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal oder Serbien kommen, dann gibt es nur eine geringe Aussicht auf die Anerkennung Ihres Asylantrags. In der Regel bleiben Sie in diesem Fall bis zum Abschluss des Asylverfahrens in der Landesaufnahmeeinrichtung.